Probleme mit der Airline?
Das sind Ihre Ansprüche
Entschädigung
Bei Verspätung von mehr als 3 Stunden stehen Ihnen bis zu 600€ pro Person zu, steuerfrei und ohne Abzüge.
Ticketrückerstattung
Bei Stornierung der Reise, gleich von wem verschuldet, erhalten Sie mindestens die Steuern, Gebühren und Zuschläge zurück.
Schadensersatz
Neben dem Anspruch auf Flugentschädigung existiert das Recht auf „weitergehenden Schadensersatz“.
Betreuungsleistungen
Ab 2 Stunden Flugverspätung muss die Airline Betreuungsleistungen bereit stellen.
Fahrt- und Hotelkosten
Erfordert die Verspätung oder Annullierung eine Übernachtung, muss die Airline alle Kosten tragen.
Reisepreisminderung
Pauschalreisende haben zusätzlich zur Entschädigung ggf. Anspruch auf Reisepreisminderungen.
Was viele Reisende nicht wissen: Bei Flugärger besteht grundsätzlich eine ganze Reihe an Ansprüchen. Diese reichen von Rückerstattungsanspüchen bereits bezahlter Ticketkosten bis hin zu Entschädigungen bzw. Ausgleichsleistungen für erlittenen Ärger. Dies gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend, das heißt Sie können in 2022 noch Ansprüche aus 2019, 2020, 2021 und natürlich 2022 geltend machen.
Die Fluggastrechte der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind relativ klar geregelt und seit vielen Jahren durch Gerichtsentscheidungen deutscher Gerichte untermauert.
Aus der Fluggastrechteverordnung können folgende Ansprüche bestehen:
- Ausgleichsanspruch (d.h. eine pauschale Entschädigungssumme)
- Anspruch auf Ticketrückerstattung
- Anspruch auf Schadensersatz
- Anspruch auf Betreuungsleistungen
- Anspruch auf Unterstützungsleistungen
- Bei einer Pauschalreise haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Lesen Sie, wie Sie Ihre Ansprüche so geltend machen, so dass das für Sie beste Ergebnis erreicht werden kann.
Zum besseren Verständnis der Rechtsbegriffe habe ich ein kleines Glossar der wichtigsten Begriffe zusammengestellt.
Zusätzlich finden Sie zur besseren Veranschaulichung einige Fälle aus meiner Praxis. (Hinweis: Namen und Orte wurden selbstverständlich durch zufällige Namen und Orte ersetzt).
Flugentschädigung
Ausgleichsanspruch gem. Art 7 EU VO 261/2004
Ab einer Flugverspätung von 3 Stunden (verspätete Ankunft am Zielflughafen) muss die Fluggesellschaft die betroffenen Fluggäste entschädigen, sofern kein sog. außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Gemäß der EU-Verordnung teilt sich der Anspruch des einzelnen Fluggastes auf 4 verschiedene Anspruchshöhen auf:
- 250€ bei allen Flügen über eine Entfernung bis zu 1.500 km
- 400€ bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1.500 km
- 400€ bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 km und weniger als 3.500 km Entfernung
- 600€ bei allen Flügen über 3500 km, die nicht innergemeinschaftlich sind
Hinweis: Die Entfernung wird über die sog. Großkreisentfernungsmethode ermittelt. Auf dieser Website finden Sie einen Entfernungsrechner.
Jetzt wird es wenig komplexer:
Falls die Airline den Fluggästen eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel angeboten hat, und diese zwischen 2 und 4 Stunden, je nach Entfernung, am Zielflughafen ankommt, kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlungen um 50% kürzen.
Anspruch auf Ticketrückerstattung
Abhängig davon, wer die Flugstornierung verursacht hat, ergeben sich unterschiedliche Erstattungsansprüche.
1. Sie haben selbst storniert / No-show
Falls Sie Ihren Flug selbst storniert oder nicht am Flughafen erschienen sind (sog. no-show) haben Sie mindestens Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Steuern sowie der Flughafengebühren. Das sind manchmal bis zu 70% des Ticketpreises. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung des Basistarifs, wenn die Airline Ihren Platz weiterverkaufen konnte. Dann erstattet Ihnen die Fluggesellschaft bis zu 95% des gesamten Ticketpreises.
Mein Tipp: Selbst wenn Sie ein nicht stornierbares Billigticket gekauft haben, haben Sie Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern, Gebühren und evtl. der Zuschläge.
2. Ihr Flug hat eine Verspätung von mehr als 5 Stunden
Einen Anspruch auf vollständige Ticketrückerstattung haben Sie, wenn Ihr Flug mehr als 5 Stunden Verspätung hat und Sie den Flug nicht mehr antreten wollen. Eine derart lange Verspätung kommt praktisch einer Flugannulierung gleich und wird wie diese rechtlich behandelt.
3. Ihr Flug wurde annulliert
Hat Ihnen die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug Ihren Flug storniert oder annulliert und der Ihnen gegebenenfalls angebotene Ersatzflug kommt für Sie nicht in Betracht, haben Sie einen Anspruch auf Ticketrückerstattung. Mehr Informationen finden Sie hierzu detailliert unter Flugausfall.
4. Ihnen wurde das Boarding verweigert
Wurde Ihnen das Boarding verweigert und der Ihnen gegebenenfalls angebotene Ersatzflug kommt für Sie nicht in Betracht, können Sie die Kosten für Ihr Flugticket von der Fluggesellschaft erstattet verlangen. Mehr Informationen finden Sie hierzu detailliert unter Boardingverweigerung.
Neben Ihrem Anspruch auf Ticketrückerstattung kann Ihnen zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung zustehen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung.
Haben Sie sich für eine Ticketrückerstattung entschieden, so ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen den Ticketpreis innerhalb von 7 Tagen zurückzuerstatten.
Anspruch auf Schadensersatz
Aus dem Montrealer Übereinkommen und der Fluggastrechteverordnung der EU ergeben sich die Ansprüche auf Flugentschädigung sowie auf weitergehenden Schadensersatz, wobei die Ansprüche zum Teil miteinander verrechnet werden.
Folgende Schadensersatzansprüche durch eine Flugstörung können bestehen:
- Schadensersatz für Verpflegung, eine Unterkunft oder eine alternative Beförderung: Kommt die Fluggesellschaft nicht für die Betreuungsleistungen auf, zu deren Bereitstellung sie verpflichtet ist, können Sie diese Leistungen dennoch auf eigene Rechnung nutzen. Heben Sie unbedingt alle Belege auf, denn alle Zahlungen, die Sie im Bezug auf Betreuungsleistungen getätigt haben, können Sie im Rahmen Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz von der Airline zurückverlangen. Die Beträge können nicht auf die Entschädigung angerechnet werden.
- Ersatz der Rechtsanwaltskosten: Da sich Airlines häufig weigern, Entschädigungen auszuzahlen, kann es passieren, dass diese Fälle in Rechtsstreitigkeiten enden und sogar vor Gericht gehen. Verliert die Fluggesellschaft dann den Fall und muss die Entschädigung auszahlen, können Sie zusätzlich Ihre Anwaltskosten als Schadensersatz geltend machen und von der Airline zurückverlangen. Wir rechnen hier immer direkt mit der Fluggesellschaft ab, so dass für Sie als Mandant kein Aufwand entsteht.
- Schadensersatz bei einem verpassten Termin: Die Durchsetzung dieses Anspruchs wird als besonders komplex angesehen, daher empfehle ich Ihnen die Hinzuziehung eines Anwalts. Dieser Schadensersatzanspruch kann zudem mit den Ausgleichszahlungen verrechnet werden.
- Ansprüche gegen Reiseveranstalter: Zusätzlich zur Entschädigungszahlung der Airline können Sie gegebenenfalls das Recht auf eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter haben.
Da Schäden, die über das europäische Fluggastrecht hinaus geltend gemacht werden (z.B. entgangener Gewinn, der nicht von der Flugentschädigung nach EU-Recht abgedeckt ist) konkret nachgewiesen werden müssen und dies in der Regel für Nichtjuristen eher schwierig zu bewerkstelligen ist, empfehle ich Ihnen den Gang zur darauf spezialisierten Anwältin für Reiserecht. Gerne gebe ich Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls.
Betreuungsleistungen bei Flugverspätung
Hier hat man neben der Entschädigungssumme von bis zu 600 € noch zusätzlich einen Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen, die die Fluggesellschaft für die geschädigten Passagiere bereitstellen muss.
Zu den vorgeschriebenen Betreuungsleistungen gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen ab einer Flugverspätung von 2 Stunden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung, sollte der Abflug erst am darauffolgenden Tag stattfinden. Wichtig: Der Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht selbst dann, wenn die Airline keine Schuld an der Flugverspätung trägt.
Eine kurze Übersicht
Ab 2 Stunden Wartezeit
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Telekommunikation: 2 kostenlose Faxe, Telefonate oder Emails
Ab 5 Stunden Wartezeit:
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Telekommunikation: 2 kostenlose Faxe, Telefonate oder Emails sowie
- Anspruch auf alternative Beförderung ODER
- Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket
Bei Abflug am nächsten Tag
- Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- Telekommunikation: 2 kostenlose Faxe, Telefonate oder Emails sowie
- Hotelübernachtung und Transportkosten
Hotel- und Fahrtkosten
Unterstützungsleistungen im Sinne der Fluggastverordnung
Bei Flugverlegungen, Flugverspätungen oder Flugannullierungen kann es vorkommen, dass Sie erneut zum Flughafen anreisen müssen und eine zusätzliche Übernachtung vor dem Hinflug oder bei der Rückreise benötigen. Hier können Ihnen zusätzliche Kosten für Bus, Bahn, Taxi oder Hotel/Unterkunft entstehen. Diese Kosten hat Ihnen die Airline zu ersetzen. Achten Sie auf angemessene Kosten, eine 5-Sterne Unterkunft wird Ihnen die Airline nicht erstatten, es sei denn, Sie weisen nach, dass dies die einzige Möglichkeit war, zu übernachten. (Ist mir persönlich in Frankfurt einmal passiert. Hier hat die Lufthansa eine Übernachtung für 800€ wegen parallel statt findender Messe erstatten müssen, was sie ohne Probleme auch gemacht hat.)
Heben Sie daher die Belege gut auf, am besten Sie machen von jedem Beleg direkt ein Foto mit Ihrem Smartphone. Diese Belege können Sie dann bei der Airline einreichen.
Reisepreisminderung bei Pauschalreise
Haben Sie Ihre Reise als Paket gebucht, also Hotel, Flug und ggf. Mietwagen als sog. Pauschalreise, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Reisepreisminderung. Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden verspätet ankommt oder annulliert bzw. verschoben wurde, sollten Sie sich zur Sicherung Ihrer Rechte unverzüglich an Ihren Reiseveranstalter wenden. Neben der Flugentschädigung haben Sie zusätzlich Anspruch auf Minderung des Reisepreises, wobei die Ansprüche gegeneinander aufgerechnet werden. Bei günstigeren Hotels lohnt sich daher oft die reine Geltendmachung der Flugentschädigung von 250€, 400€ oder 600€.
Ihre Ansprüche anhand von Beispielen
Beispiel 1
Familie Müller (2 Erwachsene, 2 Kinder) aus M. gönnt sich aus ihrem Ersparten einen Flug nach Chicago. Am Flughafen Stuttgart angekommen stellt die Familie fest, dass ihr Flug aufgrund von zu wenig Personal anstelle um 9:00 Uhr morgens erst um 18:30 Uhr statt findet. Welche Ansprüche hat die Familie?
Rechtsanwältin Braun:
Die Familie, bestehend aus 4 Personen, hat zuerst Anspruch auf Betreuung durch die Airline. Das sind bei mehr als 5 Stunden Wartezeit kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, 2 kostenlose Faxe sowie kostenlose Telekommunikation. Sie kann von der Fluggesellschaft eine alternative Beförderung verlangen oder vom Vertrag zurück treten. Findet der Flug um 18:00 Uhr nicht statt und wird beispielsweise auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline zusätzlich die Transportkosten zu und von einem Hotel übernehmen (Taxi- und/oder Bahnkosten) und die Kosten für das Hotel erstatten. Natürlich hat Frau Müller alle Belege aufgehoben.
Zusätzlich hat Familie Müller einen Anspruch auf Ausgleich nach der EU VO 261/2004. Da der Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hat und mehr als 3.500 km Flugdistanz zurücklegen wird, hat jedes Familienmitglied Anspruch auf 600€ = 2.400€. Da Familie Müller einen Anwalt beauftragt hat, bekommt sie den vollen Erstattungsbetrag von ihrem Rechtsbeistand überwiesen.
Beispiel 2
Familie Fischer aus S (Vater, Mutter und 13jährige Tochter) möchte nach ihrem Urlaub aus Palma de Mallorca nach Stuttgart zurückfliegen. Rückflug war für 11:00 Uhr gebucht. Am Schalter erfährt die Familie, dass Ihr Rückflug mit Eurowings annulliert wurde und stattdessen um 19:40 Uhr ein Rückflug mit Avion gebucht wurde. Leider wird auch dieser Flug kurz vor Abflug annulliert. Beides Mal lag das Verschulden bei den Airlines aufgrund von Streiks ihrer Mitarbeiter.
Die Dame am Serviceschalter bietet aber Ersatz: Man könne die Familie entweder am selben Abend noch mit Eurowings nach Nürnberg fliegen (ca. 210 km mit dem PKW von Stuttgart entfernt) oder alternativ einen Flug am nächsten Morgen buchen. Familie Fischer entscheidet sich für den Flug am späten Abend und lässt sich in Nürnberg am Flughafen von einem Freund abholen.
Rechtsanwältin Braun:
Das ist kein unüblicher Fall bei mir. Familie Fischer hat hier eine ganze Reihe von Ansprüchen, die Sie sowohl gegen Eurowings als auch gegen Avion durchsetzen kann. Aus den beiden Annullierungen ergeben sich jeweils Ansprüche in Höhe von 250€ pro Person. Zusätzlich hat die Familie Anspruch auf Verpflegung während der Wartezeit sowie auf kostenfreies WLAN, um kommunizieren zu können.
Für die Fahrten von Nürnberg nach Stuttgart kommen zusätzlich noch Ansprüche aus Fahrtkosten dazu, das ergibt zusätzlich nochmal 0,3€ pro km, also 126€.
Die Familie hat demnach einen Gesamtanspruch in Höhe von 1.626€ (250*3 + 250*3 + 126€) = gegen die Airlines. Und da die Familie eine Anwältin beauftragt hat, bekommen Sie die volle Höhe der Erstattung ausbezahlt und müssen nicht bis zu 846€ an Inkassodienstleister wie Flightright, Airhelp oder Compensation2Go berappen.
Wenn sich die Familie für einen Flug am nächsten Tag entschieden hätte, hätten sie zusätzlich noch Anspruch auf die Bezahlung der Hotelkosten sowie auf den Ab- und Antransport zum Flughafen gehabt.
GLOSSAR
Boarding
Wikipedia definiert Boarding wie folgt: Unter Boarding (dt.: Einsteigen, an Bord gehen) versteht man im Luftverkehr die Phase zwischen dem Aufruf an die Passagiere, sich zu dem Flugsteig zu begeben, von dem aus das für den gebuchten Flug bereitstehende Flugzeug erreichbar ist, und dem Zeitpunkt, an dem die Flugzeugtüren verriegelt werden.
Buchungscode
Auch Buchungsnummer, Reservierungsnummer, Booking Code oder Airline Auftragsnummer genannt– besteht generell aus einer Kombination aus 6 Zahlen und Buchstaben, z.B. LHGCH4, wobei die Buchstaben immer groß geschrieben werden.
Wo finde ich meinen Buchungscode?
Den Buchungscode finden Sie meistens in der Bestätigung Ihrer Flugbuchung oder Buchungsbestätigung des Reisebüros. Nicht zu verwechseln mit der Ticketnummer!
Er besteht aus 6 Zahlen und Buchstaben, z.B. ZKLCI7, wobei die Buchstaben immer in BLOCKBUCHSTABEN geschrieben sind.
Bei online Buchungen erhält man den Buchungscode meist direkt nach Abschluss der Buchung auf der Webseite. Sonst findet man den Buchungscode immer in der Buchungsbestätigung, auf dem E-Ticket und auf der Rechnung (auch „Passenger Receipt“ genannt).
Code-Sharing
Wenn ein Flug nicht von der Airline, bei der der Flug gebucht wurde, sondern von einer anderen Airline durchgeführt wird.
Beispiel: Sie buchen Ihren Flug bei Lufthansa und diese lässt den Flug von Eurowings durchführen.
Pauschalreise
Eine Pauschalreise ist eine Reise bei der mindestens zwei Arten von Reiseleistungen zusammen gebucht werden. Dies können beispielsweise ein Paket aus Flug, Hotel und Mietwagen sein. In diesen Fällen ist für alle Fragen und Ansprüche der Reiseveranstalter verantwortlich.