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Sie haben Rechte. Wir machen sie für Sie geltend.

Holen Sie sich Ihre Ansprüche!

Egal ob Verspätung, Ausfall oder Gepäckverlust – als Fluggast haben Sie eindeutige Rechte. Wir erklären, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese erfolgreich geltend machen.

Probleme bei Flugreisen?

Ihre Rechte im Überblick

Ihr Flug war ein Desaster? Dann wird’s Zeit, Ihr Recht einzufordern.

Entschädigung

Bei Verspätung von mehr als 3 Stunden stehen Ihnen bis zu 600€ pro Person zu, steuerfrei und ohne Abzüge.

Ticketrückerstattung

Bei Stornierung der Reise, gleich von wem verschuldet, erhalten Sie mindestens die Steuern, Gebühren und Zuschläge zurück.

Schadensersatz

Neben dem Anspruch auf Flugentschädigung existiert das Recht auf “weitergehenden Schadensersatz”.

Betreuungsleistungen

Ab 2 Stunden Flugverspätung muss die Airline Betreuungsleistungen bereit stellen.

Fahrt- und Hotelkosten

Erfordert die Verspätung oder Annullierung eine Übernachtung,  muss die Airline alle Kosten tragen.

Reisepreisminderung

Pauschalreisende haben zusätzlich zur Entschädigung ggf. Anspruch auf Reisepreisminderungen.

Prüfen, was Ihnen zusteht – keine Gebühren, keine Abzüge!

Flug verspätet oder annulliert? Jetzt prüfen

Erfahren Sie sofort, ob Ihnen bis zu 600 € zustehen – transparent und kostenlos!

Ihre Rechte bei Flugausfall, Verspätung oder Gepäckverlust

Ihre Fluggastrechte auf einen Blick – wissen, was Ihnen zusteht.

Ihre Ansprüche bei Verspätung, Flugausfall oder anderen Störungen Ihrer Flugreise.

Flugentschädigung

Hat Ihr Flug drei Stunden oder mehr Verspätung? Dann haben Sie ein Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Ausnahmen gibt es nur bei außergewöhnlichen Umständen. Wie viel Ihnen zusteht, regelt die EU-Verordnung anhand von vier Stufen:

250€

alle Flüge bis 1.500km

400€

alle EU-Flüge ab 1.500 km

400€

sonstige Flüge zwischen 1.500 km und weniger als 3.500 km

600€

alle Flüge über 3.500 km

Achtung: Maßgeblich ist hierbei die Luftlinie, berechnet nach der Großkreis-Methode. Hier finden Sie einen Rechner.

Die Airline kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte reduzieren, wenn sie Ihnen eine alternative Beförderung anbietet. Voraussetzung: Die Verspätung am Endziel beträgt je nach Flugdistanz maximal zwei bis vier Stunden.

Entschädigungsanspruch nach Art. 7 der EU-Verordnung 261/2004

Profitieren Sie von unserer kostenlosen Ersteinschätzung

Jetzt Erstattung und Entschädigung sichern

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Machen Sie kurzen Prozess: Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Rechtsanwältin Simone C. Braun prüfen.

Rückerstattung Ihrer Ticketgebühren

Je nachdem, wer für die Flugannullierung verantwortlich ist, ergeben sich für Sie unterschiedliche Rechte auf Rückerstattung.

1. Sie haben Ihren Flug storniert/ No-Show

Flug selbst storniert oder nicht angetreten (No-Show)? Auch dann steht Ihnen Geld zu! Sie haben immer Anspruch auf die Erstattung von Steuern und Flughafengebühren – das macht oft bis zu 70 % des Ticketpreises aus. Konnte die Airline Ihren Sitzplatz sogar weiterverkaufen, muss sie Ihnen zusätzlich den Ticketpreis erstatten. In diesem Fall erhalten Sie bis zu 95 % des Gesamtpreises zurück.

Tipp vom Anwalt: Selbst bei einem vermeintlich „nicht erstattbaren“ Billigticket gilt: Steuern, Gebühren und eventuelle Zuschläge muss die Airline Ihnen nach einer Stornierung zurückzahlen. Verschenken Sie dieses Geld nicht!

2. Ihr Flug ist mehr als 5 Stunden verspätet

Ihr Flug hat mehr als fünf Stunden Verspätung? Wenn Sie die Reise jetzt abbrechen, steht Ihnen die vollständige Ticket-Erstattung zu. Eine so massive Verspätung wird rechtlich wie ein Flugausfall gewertet – nutzen Sie Ihr gutes Recht.

3. Ihr Flug wurde annulliert / gecancelled

Flug weniger als zwei Wochen vor dem Start annulliert oder verschoben und kein passender Ersatzflug in Sicht? Dann holen Sie sich Ihr Geld für das Ticket zurück. Alle Einzelheiten und Fristen haben wir für Sie zusammengefasst auf unserer Detailseite Flugannullierung.

4. Ihnen wurde das Boarding verweigert

Flug weniger als zwei Wochen vor dem Start annulliert oder verschoben und kein passender Ersatzflug in Sicht? Dann holen Sie sich Ihr Geld für das Ticket zurück. Alle Einzelheiten und Fristen haben wir für Sie zusammengefasst unter: Flugannullierung

Entscheidung getroffen? Wenn Sie Ihr Geld zurückfordern, läuft für die Airline die Uhr: Innerhalb von 7 Tagen muss der Ticketpreis wieder auf Ihrem Konto sein. Tut sich nichts, holen wir Ihr Geld für Sie.

Kostenlose Ersteinschätzung

Fordern Sie die Ticketkosten zurück und erhalten Sie Ihre Entschädigung

Ihr Recht auf bis zu 600 € Entschädigung: Nutzen Sie die kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwältin Simone C. Braun, um keine Ansprüche zu verschenken.

Schäden

Sowohl das Montrealer Übereinkommen als auch die EU-Fluggastrechteverordnung sichern Ihnen Ansprüche auf Entschädigung und weiteren Schadenersatz. Wichtig zu wissen: Diese Ansprüche werden im Ernstfall teilweise miteinander verrechnet.

Diese Schadenersatzansprüche können Ihnen bei einer Flugstörung zustehen:

  • Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Ersatztransport: Wenn die Airline ihrer Pflicht zur Betreuung nicht nachkommt, können Sie diese Leistungen selbst organisieren. Wichtig: Heben Sie alle Belege gut auf! Diese Ausgaben fordern wir als Schadenersatz für Sie von der Fluggesellschaft zurück. Das Beste daran: Diese Beträge dürfen nicht von Ihrer pauschalen Entschädigung abgezogen werden.
  • Erstattung der Anwaltskosten: Da Fluggesellschaften Zahlungen oft stur verweigern, lässt sich ein Streitfall oder ein Gerichtsverfahren oft nicht vermeiden. Gewinnen wir den Fall, muss die Airline auch Ihre Anwaltskosten als Schadenersatz übernehmen. Wir rechnen diese Kosten direkt mit der Fluggesellschaft ab – für Sie als Mandant entstehen dadurch keinerlei Zusatzkosten.
  • Schadenersatz bei verpassten Terminen: Haben Sie durch die Verspätung einen wichtigen geschäftlichen oder privaten Termin versäumt? Die Durchsetzung eines solchen Anspruchs ist rechtlich hochkomplex. Hierbei empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Wichtig zu wissen: Dieser Schadenersatz kann mit der Ausgleichszahlung verrechnet werden.
  • Ansprüche gegen Reiseveranstalter: Haben Sie eine Pauschalreise gebucht? Neben der Entschädigung durch die Airline steht Ihnen bei massiven Flugstörungen oft zusätzlich eine Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter zu.

Kostenlose Ersteinschätzung

Jetzt Ihre Kosten und Entschädigung sichern

Sie haben oft Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Machen Sie kurzen Prozess: Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Rechtsanwältin Simone C. Braun prüfen.

Betreuung

Nicht nur Geld zurück: Neben der Entschädigung von bis zu 600 € steht Ihnen ein ganzes Paket an Betreuungsleistungen zu, die die Airline für betroffene Passagiere bereitstellen muss. Welche kostenfreien Serviceleistungen Sie jetzt einfordern können, lesen Sie hier.

> 2 Stunden Wartezeit

  • Kostenfreie Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit
  • Telekommunikation: Übernahme der Kosten für zwei Telefongespräche, E-Mails oder Faxe

> 5 Stunden Wartezeit

  • Kostenfreie Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit
  • Telekommunikation: Übernahme der Kosten für zwei Telefongespräche, E-Mails oder Faxe
  • Ersatztransport oder Geld zurück: Sie müssen sich nicht mit schlechten Alternativen abspeisen lassen. Wählen Sie zwischen einer anderweitigen Beförderung zum Zielort oder dem kompletten Rücktritt vom Vertrag samt voller Ticketrückerstattung.

Bei Abflug am nächsten Tag

  • Kostenfreie Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit
  • Telekommunikation: Übernahme der Kosten für zwei Telefongespräche, E-Mails oder Faxe
  • Kostenübernahme für Hotel und Transfer: Ist eine Übernachtung am Flughafenort notwendig, steht Ihnen eine kostenfreie Hotelunterkunft sowie der Transport zwischen dem Terminal und dem Hotel zu.

Kostenlose Erstberatung

Sichern Sie sich Ihr Geld

Zusätzlich stehen Ihnen oft bis zu 600 € Entschädigung zu! Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenfrei von Rechtsanwältin Simone C. Braun prüfen und setzen Sie Ihr Recht durch.

Hotel und Reisekosten

Bei einer Flugverlegung, Verspätung oder Streichung kann es vorkommen, dass Sie den Weg zum Flughafen doppelt auf sich nehmen müssen oder eine zusätzliche Hotelübernachtung vor dem Abflug nötig wird. Die daraus resultierenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Unterkünfte fallen in die Verantwortung der Airline – diese muss Ihnen die Kosten erstatten.

Tipp vom Anwalt: Für die Kostenerstattung gilt der Grundsatz der Schadensminderungspflicht. Ein Luxushotel wird von der Fluggesellschaft in der Regel abgelehnt – außer, Sie haben nachweislich keine andere Unterkunft mehr gefunden.
Dass das funktioniert, weiß ich aus eigener Erfahrung: Bei einem Flugausfall in Frankfurt während einer Großmesse blieb mir nur ein Zimmer für 800 € übrig. Da es keine Alternative gab, musste die Lufthansa die Kosten komplett übernehmen und hat dies auch problemlos getan.

Bewahren Sie Ihre Quittungen daher sorgfältig auf. Unser Tipp: Fotografieren Sie jeden Beleg einfach kurz mit dem Handy ab. So gehen die Nachweise nicht verloren und Sie können sie problemlos für die Rückerstattung bei der Fluggesellschaft einreichen.

Unterstützungs- und Betreuungsleistungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung

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Ihr Recht auf bis zu 600 € Entschädigung: Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwältin Simone C. Braun!

Minderung des Reisepreises

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht? Wenn Hotel, Flug und eventuell ein Mietwagen als Gesamtpaket gebucht wurden, steht Ihnen bei Flugproblemen oft eine Reisepreisminderung zu. Kommt Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät an, wird er gestrichen oder verschoben, sollten Sie den Reiseveranstalter sofort informieren, um Ihre Rechte zu sichern. Das Beste: Sie haben meist Anspruch auf die Flugentschädigung und eine Minderung des Reisepreises – die Beträge werden im Nachgang einfach miteinander verrechnet.

Bei günstigeren Hotels lohnt sich der Aufwand oft nicht: In solchen Fällen ist es meist cleverer, sich einfach auf die pauschale Flugentschädigung von 250€, 400€ oder 600€ zu konzentrieren. Wir holen diese Summe schnell und unkompliziert für Sie von der Airline.

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Möglicherweise haben Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Machen Sie kurzen Prozess: Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich von Rechtsanwältin Simone C. Braun prüfen.

Aus unserer täglichen Arbeit mit Fluggastrechtsfällen

Beispiele realer Fluggastrechtsfälle aus unserer Kanzlei

Wie sehen Ihre Ansprüche in der Praxis aus? Anhand von Beispielen zu Flugverspätungen, Annullierungen und verlorenem Gepäck zeigen wir, welche Entschädigungen und Leistungen Ihnen zustehen.

Beispiel Flugverspätung Chicago Lufthansa

Familie Müller (2 Erwachsene, 2 Kinder) aus Mössingen gönnt sich von ihren Ersparnissen einen Flug nach Chicago. Am Flughafen Stuttgart erfahren sie jedoch, dass ihr Flug wegen Personalmangels erst um 18:30 Uhr statt um 9:00 Uhr startet.

Rechtsanwältin Braun:
Bei einer Verspätung von über 3 Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 3.500 km hat jedes Familienmitglied nach EU-Verordnung 261/2004 zunächst Anspruch auf 600 € Entschädigung – zusammen 2.400 €. Egal, wie viel der Flug gekostet hat!

Die Familie hat zunächst Anspruch auf Betreuungsleistungen der Airline – bei über fünf Stunden Wartezeit gehören dazu kostenlose Mahlzeiten, Getränke, zwei Faxe und freie Telefonate. Zudem kann sie eine Ersatzbeförderung fordern oder den Flug stornieren.

Sollte der Abendflug abgesagt und erst am Folgetag stattfinden, trägt die Airline die Kosten für Hotel und Transport. Frau Müller hat natürlich alle Quittungen sorgfältig aufgehoben.

Dank unserer anwaltlicher Unterstützung erhält die Familie Müller den gesamten Entschädigungsbetrag ausgezahlt – vollständig und ohne Abzüge von Gebühren.

Beispiel Annullierung Eurowings 

Familie Fischer (Vater, Mutter, Tochter) wollte aus Palma de Mallorca nach Stuttgart zurückfliegen. Ihr geplanter Flug um 11:00 Uhr wurde wegen Personalstreiks gestrichen. 
Am Schalter bot man zwei Optionen an: Rückflug noch am selben Abend nach Nürnberg oder am nächsten Morgen nach Stuttgart. Die Familie wählte den Abendflug und wurde in Nürnberg von einem Freund abgeholt.

Rechtsanwältin Braun erklärt:
Aufgrund des gestrichenen Fluges hat jedes Familienmitglied Anspruch auf 250 €, also insgesamt 750 €. Hinzu kommen Reisekosten von 0,30 € pro Kilometer für die Strecke Nürnberg–Stuttgart und zurück, insgesamt 160,2 €. Damit erhält Familie Fischer von Eurowings insgesamt 910,20 €. Ohne Abzug von Gebühren! 

Ein klassischer Fall: Familie Fischer hat Anspruch auf Entschädigung gegenüber Eurowings, zusätzlich auf Verpflegung und WLAN. Insgesamt stehen ihr 920,20 € zu.
Bei einem Flug am nächsten Tag hätte die Airline außerdem die Hotel- und Transferkosten tragen müssen.

Da die Familie anwaltlich vertreten ist, erhält sie die volle Entschädigung – ohne Abzüge. So spart sie bis zu 390 €, die bei Portalen wie Flightright, Airhelp oder Compensation2Go als Provision angefallen wären. Und die Fahrtkosten wurden, anders als bei den meisten Portalen, ebenfalls geltend gemacht.

Wo immer Sie sich aufhalten

Mit unserer App unterwegs Rechte einfordern

Jetzt App laden: Flug prüfen, Anspruch einreichen, Updates erhalten – alles mit wenigen Klicks.

Die wichtigsten Begriffe – einfach erklärt.

Glossar

In unserem Glossar erfahren Sie alles Wichtige über Entschädigung, Flugausfall, Verspätung oder außergewöhnliche Umstände – verständlich erklärt, damit Sie genau wissen, welche Ansprüche Sie haben.

Annullierung

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn der geplante Flug nicht stattfindet; in diesem Fall haben Passagiere nach EU-Recht Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung und – je nach Umständen – auf eine Entschädigung von 250 – 600 €, es sei denn, die Airline hat rechtzeitig informiert oder es lagen außergewöhnliche Umstände vor.

Aussergewöhnliche Umstände

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen – etwa Unwetter, politische Unruhen, Sicherheitsrisiken oder Streiks – und befreien die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigung, wenn sie trotz allem alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung oder Annullierung zu vermeiden.

Buchungscode

Auch BuchungsnummerReservierungsnummerBooking Code oder Airline Auftragsnummer genannt– besteht generell aus einer Kombination aus 6 Zahlen und Buchstaben, z.B. LHGCH4, wobei die Buchstaben immer groß geschrieben werden.

Wo finde ich meinen Buchungscode?

Den Buchungscode finden Sie meistens in der Bestätigung Ihrer Flugbuchung oder Buchungsbestätigung des Reisebüros. Nicht zu verwechseln mit der Ticketnummer!

Er besteht aus 6 Zahlen und Buchstaben, z.B. ZKLCI7, wobei die Buchstaben immer in BLOCKBUCHSTABEN geschrieben sind.

Bei online Buchungen erhält man den Buchungscode meist direkt nach Abschluss der Buchung auf der Webseite. Sonst findet man den Buchungscode immer in der Buchungsbestätigung, auf dem E-Ticket und auf der Rechnung (auch „Passenger Receipt“ genannt).

Buchungsbestätigung

Offizieller Nachweis über einen gebuchten Flug, oft Voraussetzung für Entschädigungsansprüche.

Buchungscode

Der Buchungscode (auch Reservierungsnummer oder PNR) ist eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, mit der Ihre Flugbuchung eindeutig identifiziert wird; Sie finden ihn auf der Buchungsbestätigung oder dem Ticket und benötigen ihn zum Einchecken oder zur Anspruchsprüfung bei Flugproblemen. Bsp. für einen Eurowings Flug: EW2000 oder Lufthansa: LH2343.

Code-Sharing

Wenn ein Flug nicht von der Airline, bei der der Flug gebucht wurde, sondern von einer anderen Airline durchgeführt wird.

Beispiel: Sie buchen Ihren Flug bei Lufthansa und diese lässt den Flug von Eurowings durchführen.

Ersatzbeförderung

Alternativflug oder andere Transportmöglichkeit (Bus, Bahn, PKW) zum Zielort, wenn der ursprüngliche Flug ausfällt.

Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004)

EU-Gesetz, das Entschädigungen bei Flugausfall, Verspätung oder Nichtbeförderung regelt.

Gabelflug

Ein Gabelflug liegt vor, wenn Start- und Zielflughafen der Hin- und Rückreise unterschiedlich sind – zum Beispiel Frankfurt → Rom und zurück Neapel → München – und kann je nach Buchung als eine oder mehrere Flugverbindungen gelten, was für Entschädigungsansprüche bei Verspätung oder Ausfall entscheidend sein kann.

No-Show-Regelung

No-Show-Regelung – Wenn der Passagier den Hinflug nicht antritt und die Airline automatisch den Rückflug storniert.

Pauschalreise

Eine Pauschalreise ist eine Reise bei der mindestens zwei Arten von Reiseleistungen zusammen gebucht werden. Dies können beispielsweise ein Paket aus Flug, Hotel und Mietwagen sein. In diesen Fällen ist für alle Fragen und Ansprüche der Reiseveranstalter verantwortlich.

Überbuchung

Wenn die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze verfügbar sind.

Umsteigeverbindung

Umsteigeverbindung – Reise mit mehreren Flugabschnitten, bei der die Gesamtverbindung zählt.

Verspätung

Eine Flugverspätung liegt vor, wenn der Flug mehr als drei Stunden später am Ziel ankommt; in diesem Fall haben Passagiere nach EU-Recht häufig Anspruch auf 250 – 600 € Entschädigung, es sei denn, die Ursache war ein außergewöhnlicher Umstand wie Unwetter oder ein Streik.