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Familie rennt zum Gate doch Gate ist schon geschlossen

Nichtantritt des Fluges

1. Ihre Rechte bei Verweigerung der Beförderung

Wenn Sie am Flughafen mit einem gültigen Ticket rechtzeitig beim Check-in waren und die Airline Sie grundlos und gegen Ihren Willen nicht mitnimmt, besteht ein Entschädigungsanspruch. Außerdem können Sie die Erstattung des Flugpreises oder eine Ersatzbeförderung fordern.

Wenn das Luftfahrtunternehmen das Boarding verweigert, steht es der Pflicht, Ihnen gegen eine entsprechende Gegenleistung anzubieten, freiwillig auf den Flug zu verzichten. Sie haben dann Anspruch auf Flugentschädigung, je nach Entfernung entweder 250€, 400€ oder 600€ als Einmalzahlung pro Person sowie zusätzliche Betreuungsleistungen während der Wartezeiten. Oft bieten Fluggesellschaften einen höheren Betrag als die Flugentschädigung in Form eines Gutscheins an. Das müssen Sie nicht annehmen, denn Ihren Anspruch auf Flugentschädigung in Form einer Überweisung haben Sie in jedem Fall.

Jedoch gilt:

Verzichten Sie freiwillig auf die Beförderung, dann haben Sie keinen Anspruch mehr auf die pauschale Entschädigung. Airlines versuchen daher oft, Fluggäste mit o.g. Gutscheinen zum Verzicht zu bewegen, in der Hoffnung, die Flugentschädigung nicht bezahlen zu müssen.

Möchten Sie weiter reisen haben Sie Anspruch auf eine von der Airline zu vergleichbaren Reisebedingungen organisierte, frühestmögliche Ersatzbeförderung (sei es Flug, Taxi oder Bahn). Falls Sie das nicht in Anspruch nehmen, haben Sie das Recht auf eine vollständige Erstattung der Ticketkosten (ohne Abzüge von Gebühren). Diese Erstattung hat dann binnen 7 Tagen zu erfolgen.

Exkurs: Verweigerung der Beförderung wegen Überbuchung

Viele Airlines halten für Ihre Stammklientel, in der Regel Geschäftsleute, mehr Plätze bereit als diese tatsächlich benötigen, z.B. weil ein Geschäftstermin länger dauern kann. Dieser Fluggast ist dann auf 2 Flügen eingebucht, nimmt aber nur einen wahr. Dies führt manchmal dazu, dass bei vollen Flügen ein anderer Fluggast das Nachsehen hat.

Grundsätzlich gelten bei Nichtantritt eines Fluges verschiedene Regelungen, je nachdem wer den Nichtantritt verursacht hat.

1.1 Sie waren zu spät

Wenn Ihnen das Boarding wegen Verspätung verweigert wurde, ist zu klären, wer die Verspätung zu vertreten hat. Falls Sie zu spät am Flughafen erschienen sind (nach den den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Sie können in diesem Fall jedoch zumindest die Steuern und Gebühren des Flugticketpreises zurück verlangen. Bei Billigflügen kann das bis zu 70% oder mehr des Gesamtticketpreises ausmachen.

1.2 Die Fluggesellschaft oder der Flughafen haben die Verzögerung verursacht

Anders ist es, wenn die Fluggesellschaft, der Flughafen bzw. die Sicherheitskontrolle die Verspätung verursacht hat. Hier können Sie ggf. Ihren Schaden geltend machen bzw. Entschädigung verlangen.

2. Was genau ist eine Flugverweigerung?

  • Sie werden von Ihrer Airline ungefragt umgebucht
  • Der Transfer über eine andere Flugstrecke, z.B. wenn Sie von einem anderen Flughafen aus starten sollen
  • Wenn sich die Flugzeit kurzfristig ändert
  • Bei Überbuchung, d.h. wenn mehr Plätze verkauft wurden als Passagiere Platz im Flugzeug haben

3. So kommen Sie zu Ihrem Recht

Um Ihre Ansprüche wirksam durchsetzen zu können, sind folgende Informationen sehr hilfreich:

  • Um wieviel Uhr genau sind Sie am Flughafen mit dem eigenen PKW, Taxi, Bus, Auto oder der Bahn angekommen?
  • Wann haben Sie sich an der Schlange angestellt?
  • Wann haben sie eingecheckt?
  • Wie viele Personen haben an den Schaltern gearbeitet, um wie viele Flüge abzufertigen? Manchmal sind von zehn Schaltern nur drei geöffnet, obwohl mehr als 25 Flüge anstehen.
  • Wie viele Mitreisende sind in etwa angestanden?
  • Wurde das Abfertigungspersonal darüber informiert, dass der Flug in Kürze fliegt?
  • Haben Sie andere Fluggäste oder das Sicherheitspersonal gefragt, ob Sie eventuell in der Reihe vorrücken dürfen? Das wird meistens zwar vom Personal abgelehnt, dennoch ist es ggf. vor Gericht relevant, dass das Abfertigungspersonal darauf hingewiesen wurde.

Mit diesen Informationen ist es meist sehr gut möglich, Ihre Rechte durchzusetzen.

Profil Fachanwältin für Arbeitsrecht Simone C. Braun

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