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Das soll sich ändern:

  • Die EU plant, die Verspätungsschwelle für Entschädigungen von drei auf fünf Stunden zu erhöhen, was die Rechte der Passagiere massiv einschränkt.
  • Ausweitung der “außergewöhnlichen Umstände” zum Nachteil der Passagiere geplant, so sollen auch technische Defekte an Flugzeugen als “außergewöhnliche Umstände” eingestuft werden.

  • Verbesserte Informationspflichten: Airlines sollen Passagiere besser über ihre Rechte informieren, insbesondere bei Flugverspätungen oder -streichungen.
  • CJEU-Urteil: Ein jüngstes Urteil des Gerichts der Europäischen Union legt fest, dass ein Boarding-Pass als ausreichender Beweis für eine bestätigte Buchung gilt, was den Entschädigungsprozess vereinfacht.

Aktuelle Entwicklungen bei den EU-Fluggastrechten: Was Passagiere erwartet

I n den letzten Monaten hat sich viel im Bereich der EU-Fluggastrechte bewegt. Während die Europäische Union über mögliche Änderungen nachdenkt, die die Rechte der Passagiere beeinflussen könnten, hat das Gericht der Europäischen Union (CJEU) ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Art und Weise, wie Passagiere Entschädigungen beantragen können, grundlegend verändert. In diesem Artikel werden wir die geplanten Änderungen und die jüngsten Entwicklungen im Detail beleuchten.

Geplante Änderungen der EU-Fluggastrechte

Erhöhung der Verspätungsschwelle

Die EU plant, die Verspätungsschwelle für Entschädigungen von drei auf fünf Stunden zu erhöhen. Dies könnte bedeutende Auswirkungen auf die Rechte der Passagiere haben, da sie nur noch bei Verspätungen von fünf Stunden oder mehr Anspruch auf Entschädigung hätten1. Diese Änderung könnte für die Airlines erhebliche Kosteneinsparungen bringen, da sie weniger oft Entschädigungen zahlen müssten. Kritiker befürchten jedoch, dass dies die Pünktlichkeit der Flüge nicht verbessern wird und Passagiere weniger geschützt sind.

Ausweitung der “außergewöhnlichen Umstände”

Bisher gelten nur außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streiks der Fluglotsen), als Gründe, keine Entschädigung zu zahlen. Die Reformvorschläge sehen vor, auch technische Defekte an Flugzeugen als “außergewöhnliche Umstände” einzustufen, was die Haftung der Airlines weiter einschränken würde .

 Verbesserung der Informationspflichten

Die EU-Kommission hat außerdem vorgeschlagen, die Informationspflichten der Airlines zu stärken. Passagiere sollen besser über ihre Rechte informiert werden, insbesondere bei Flugverspätungen oder -streichungen. Airlines müssen künftig klar angeben, wo Passagiere Ansprüche geltend machen können.

Das Urteil des CJEU: Boarding-Pass als Beweis

Ein bedeutendes Urteil des CJEU hat festgestellt, dass ein Boarding-Pass als ausreichender Beweis für eine bestätigte Buchung gilt. Dies vereinfacht den Prozess der Entschädigungsansprüche erheblich, da Passagiere nicht mehr umfangreiche Dokumentationen vorlegen müssen2. Das Urteil stärkt die Position der Passagiere und verpflichtet die Airlines, transparenter und schneller auf Entschädigungsansprüche zu reagieren.

Ausblick und mögliche Auswirkungen

Die geplanten Änderungen und das jüngste Urteil des CJEU zeigen, dass sich die Fluggastrechte in der EU in Bewegung befinden. Während die erhöhte Verspätungsschwelle zu Kosteneinsparungen für die Airlines führen könnte, könnte sie auch die Rechte der Passagiere einschränken. Das CJEU-Urteil hingegen stärkt die Position der Passagiere und vereinfacht den Entschädigungsprozess.

In den kommenden Monaten wird es wichtig sein, die weiteren Entwicklungen im Auge zu behalten, um sicherzustellen, dass die Rechte der Passagiere geschützt bleiben und gleichzeitig die wirtschaftlichen Belange der Airlines berücksichtigt werden.

Fazit

Die EU-Fluggastrechte stehen vor bedeutenden Veränderungen. Während die erhöhte Verspätungsschwelle zu Diskussionen führt, stärkt das CJEU-Urteil die Position der Passagiere erheblich. Passagiere sollten sich über ihre Rechte informieren und auf die weiteren Entwicklungen achten.

Hinweis: Die Informationen basieren auf der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und können sich im Einzelfall ändern. Es ist ratsam, sich direkt an die Fluggesellschaft oder an uns zu wenden, um individuelle Rechte zu klären.

Rechtsanwältin für Fluggastrecht Simone C. Braun

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