Ihrer Rechte bei Streiks am Flughafen – Zusammenfassung
- Ersatzbeförderung oder Erstattung: Bei streikbedingten Flugausfällen haben Sie Anspruch auf eine alternative Beförderung (z.B. per Bahn) oder eine vollständige Erstattung des Ticketpreises.
- Betreuungsleistungen: Während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung erhalten Sie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Bewahren Sie alle Belege auf.
- Keine Entschädigung bei Flughafenstreiks: Bei Streiks des Flughafenpersonals besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung, da diese als außergewöhnliche Umstände gelten.
Fluggastrechte bei Streiks: Was Sie wissen müssen
Der aktuelle Streik an deutschen Flughäfen sorgt für erhebliche Beeinträchtigungen im Flugverkehr. Seit Sonntag, dem 9. März 2025, liegt der Flughafen Hamburg aufgrund eines überraschenden Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di zu Beginn der Frühjahrsferien lahm. Dies ist jedoch nur der Auftakt: An bundesweit 13 Flughäfen legen Beschäftigte in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und Frachtkontrolle sowie in Servicebereichen von Montag bis in die Nacht zum Dienstag die Arbeit nieder.
Ihre Rechte als Fluggast bei streikbedingten Flugausfällen
Bei Flugausfällen aufgrund von Streiks haben Passagiere bestimmte Rechte, die ihnen nach EU-Recht zustehen:
Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung
Wenn Ihr Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Sie grundsätzlich zwei Hauptoptionen:
Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft muss Ihnen eine alternative Transportmöglichkeit zum Zielort anbieten – wenn nötig auch per Bahn oder Bus. Bei innerdeutschen Flügen wird häufig ein Bahnticket als Alternative angeboten.
Erstattung des Ticketpreises: Alternativ können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen. Dieses Recht besteht insbesondere bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden oder wenn die Beförderung erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt möglich ist.
Wichtiger Hinweis: Kontaktieren Sie immer zuerst die Airline und geben Sie ihr die Möglichkeit, eine Lösung anzubieten, bevor Sie selbst eine alternative Beförderung organisieren. Andernfalls riskieren Sie, dass die Kosten nicht erstattet werden.
Recht auf Betreuungsleistungen
Während Sie auf Ihre Ersatzbeförderung warten, haben Sie Anspruch auf angemessene Betreuungsleistungen:
- Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
- Zwei kostenlose Telefonate, Faxnachrichten oder E-Mails
- Bei Übernachtungen: Hotelunterbringung und Transport zwischen Flughafen und Hotel
Praxistipp: Bewahren Sie unbedingt alle Belege für Ausgaben auf, die Ihnen während der Wartezeit entstehen, um diese später bei der Fluggesellschaft einreichen zu können.
Entschädigungsanspruch bei Streiks
Eine wichtige rechtliche Unterscheidung betrifft die Frage der Entschädigung:
Streiks des Flughafenpersonals
Bei Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung besteht in der Regel kein Anspruch auf pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung (250-600 Euro), da diese als „außergewöhnliche Umstände“ gelten, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
Streiks des Airline-Personals
Anders verhält es sich bei Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft: Hier hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass es sich nicht um außergewöhnliche Umstände handelt. Bei Streiks von Piloten, Flugbegleitern oder anderen direkten Mitarbeitern der Airline können Passagiere daher Anspruch auf Entschädigung haben.
Besonderheiten für Pauschalreisende
Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, wenden Sie sich direkt an Ihren Reiseveranstalter und nicht an die Fluggesellschaft. Der Veranstalter trägt die Verantwortung dafür, dass Sie Ihr Reiseziel erreichen, und muss:
- Einen Ersatzflug organisieren
- Gegebenenfalls eine Reisepreisminderung gewähren, wenn sich die Ankunft verzögert
Praktische Tipps im Umgang mit den Airlines
Die meisten Fluggesellschaften bieten mittlerweile proaktiv Umbuchungen an:
- Nutzen Sie die Apps oder Online-Portale der Airlines für selbstständige Umbuchungen
- Sie müssen dem angebotenen neuen Flugtag und der Uhrzeit nicht zustimmen, sondern können alternative Optionen anfragen
- Bei der Lufthansa-Gruppe werden Gäste bei Annullierungen automatisch und kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht, und diese Umbuchung lässt sich erneut anpassen
Strittige Punkte und rechtliche Grauzonen
Es gibt einige Bereiche, in denen die Rechtslage nicht eindeutig ist:
Folgekosten am Zielort: Für nicht mehr stornierbare Hotelbuchungen oder Mietwagen am Ankunftsort ist die Airline rechtlich in der Regel nicht verantwortlich.
Flugausfälle kurz vor oder nach einem Streik: Wenn Flüge ausfallen, weil die Maschine aufgrund des Streiks nicht vor Ort ist oder kurz vor dem Ausstand nicht mehr bewegt werden soll, könnte möglicherweise doch ein Entschädigungsanspruch bestehen. Dies ist jedoch rechtlich umstritten und müsste im Einzelfall gerichtlich geklärt werden.
Fazit
Als Fluggast haben Sie auch bei Streiks umfassende Rechte. Besonders wichtig ist, dass Sie proaktiv mit der Fluggesellschaft kommunizieren und alle Belege für zusätzliche Ausgaben aufbewahren. Bei komplexeren Fällen oder Streitigkeiten mit der Airline unterstützen wir Sie gerne dabei Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Bleiben Sie informiert über die aktuelle Streiklage und kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft frühzeitig, um Alternativen zu besprechen.