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Es wird immer konkreter:

  • Die EU plant eine Reform der Fluggastrechte, die Entschädigungen bei Verspätungen deutlich einschränken soll.

  • Künftig wären bis zu 85 % der verspäteten Flüge nicht mehr erstattungsfähig – ein klarer Vorteil für Airlines, ein herber Rückschlag für Passagiere.

Lobbyarbeit in Brüssel scheint sich auszuzahlen…

W ie bereits berichtet:
In Brüssel wird derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordnung verhandelt – und das Ergebnis könnte für Passagiere dramatische Einschnitte bedeuten. Seit über 20 Jahren garantiert die EU-Verordnung 261/2004 bei Flugverspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Doch genau das steht jetzt auf der Kippe.

Statt klarer und verbraucherfreundlicher Regeln sollen künftig höhere Schwellenwerte gelten: Erst ab fünf Stunden Verspätung bei Flügen unter 3500 Kilometern und sogar erst ab neun Stunden bei längeren Strecken hätten Passagiere noch Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Ausgleichszahlungen soll pauschalisiert werden: 300 Euro für kürzere, 500 Euro für längere Flüge – unabhängig von Ticketpreis oder individuellem Schaden.

Besonders brisant: Künftig sollen auch Streiks, Krankmeldungen der Crew und technische Probleme als „außergewöhnliche Umstände“ gelten – also als Gründe, bei denen Airlines keine Entschädigung zahlen müssen. Verbraucherschützer schlagen Alarm: Bis zu 85 Prozent aller verspäteten Flüge wären damit nicht mehr erstattungsfähig.

Die Stoßrichtung ist klar: Die Reform entlastet Airlines – auf Kosten der Passagiere. Wer sich bislang auf eine finanzielle Wiedergutmachung bei stundenlangem Warten verlassen konnte, schaut künftig in die Röhre. Der Schritt bedeutet eine massive Schwächung der Verbraucherrechte in Europa. Und besonders bitter: Auch Länder wie Deutschland, Frankreich und Dänemark unterstützen die Pläne offenbar – oder verhindern sie zumindest nicht.

Wenn die EU-Kommission diese Vorschläge am 5. Juni beschließt, wäre das ein Rückschritt sondergleichen. Statt Reisende zu schützen, würde man der Luftfahrtlobby nachgeben – und Millionen Passagiere im Stich lassen.

Rechtsanwältin für Fluggastrecht Simone C. Braun

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