Wie Sie sich vor Wucher und Benachteiligung schützen können
- Handgepäckregeln und -gebühren variieren stark zwischen den Airlines; viele Billigflieger verlangen hohe Zusatzgebühren für normale Handgepäckstücke, was aktuell von Verbraucherschützern EU-weit rechtlich angefochten wird.
- Passagiere sollten sich vorab genau über die Handgepäckbestimmungen ihrer Airline informieren und bei unrechtmäßigen Gebühren rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
- Die Anwaltskanzlei Braun unterstützt Sie dabei kompetent.
Handgepäck-Regeln bei Eurowings, Condor, Lufthansa & Co.: Was Reisende 2025 wissen müssen – und warum die Rechtslage brodelt
Die Debatte um Handgepäckgebühren erreicht einen neuen Höhepunkt: Verbraucherschützer in zwölf EU-Ländern haben im Mai 2025 eine offizielle Beschwerde gegen sieben Airlines eingereicht – darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air . Gleichzeitig variieren die Regeln etablierter Airlines wie Lufthansa oder Eurowings teils erheblich. Wir erklären, worauf Passagiere achten müssen und warum die aktuelle Praxis juristisch auf wackeligen Beinen steht.
Die aktuelle Eskalation
EU-weite Beschwerde gegen Billigairlines
Hintergrund: Der europäische Verbraucherverband BEUC hat gemeinsam mit 16 Verbraucherschutzorganisationen – darunter der deutsche vzbv – eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Konkret geht es um die Handgepäckgebühren von:
- Ryanair
- Easyjet
- Wizz Air
- Norwegian
- Transavia
- Volotea
- Vueling
Vorwurf:
Diese Airlines verstoßen gegen das EuGH-Urteil von 2014, das Gebühren für „angemessenes“ Handgepäck verbietet. Die Kläger werfen den Airlines vor, durch willkürlich kleine Größenlimits (z.B. 40 x 20 x 25 cm bei Ryanair) das Urteil zu umgehen und Verbraucher systematisch auszubeuten.
Airline-Reaktion:
Ryanair kontert, ihre Gebühren seien legal und Teil des „Right to Price“-Prinzips der EU . Doch Verbraucherschützer halten dagegen: „Wer für eine kleine Tasche 30-60€ extra verlangt, macht das Handgepäck zur Profitquelle statt zum Service„, so ein BEUC-Sprecher.
Handgepäck-Praxis der großen Airlines im Vergleich
1. Eurowings: Zwei-Klassen-System am Gate
BASIC-Tarif: Nur Mini-Tasche (40x30x25 cm) kostenlos
Zusatzgebühr: 8-25€ für Kabinenkoffer (55x40x23 cm)
Achtung: Bei vollen Flügen wird großes Handgepäck oft zwangsweise eingecheckt – ohne Entschädigung
2. Lufthansa: Klare Regeln, aber strenge Kontrollen
Inklusiv: 1x Handgepäck (55x40x23 cm) + persönlicher Gegenstand
Gewicht: Max. 8 kg (wird seit 2024 häufiger kontrolliert)
Sonderfall: Bei Überbuchung kann Handgepäck kostenpflichtig umgeladen werden
3. Condor: Tarifabhängige Regelung
Economy Light: Nur Handtasche (40x30x10 cm) frei
Upgrade: 14-30€ für Standard-Handgepäck (55x40x20 cm)
4. British Airways & Air France: Großzügige Limits
BA: 56x45x25 cm + persönlicher Gegenstand (kein Gewichtslimit)
Air France: 55x35x25 cm + 12 kg Gesamtgewicht
Die Rechtslage in Deutschland: Ein Flickenteppich
Das Kammergericht Berlin bestätigte 2023, dass Airlines das kostenlose Handgepäck auf 40x30x25 cm beschränken dürfen. Doch dieses Urteil steht im Widerspruch zu:
- Portugiesischen Gerichten, die 2024 Ryanair zur Rückzahlung von Gebühren verurteilten
- EU-Parlamentsforderungen nach einheitlichen Mindestmaßen (55x40x20 cm)
- Gutachten des EU-Justizausschusses, die enge Limits als „unangemessen“ bewerten
Verbrauchertipp:
Wer Gebühren für Gepäck bis 55x40x20 cm bezahlt hat, sollte diese juristisch prüfen lassen – besonders bei Flügen mit Ryanair oder Easyjet.
Was bedeutet das für Sie als Passagier?
Vor Buchung checken:
Vergleichen Sie nicht nur Ticketpreise, sondern auch die inkludierten Handgepäckmaße. Ein scheinbar günstiges 49€-Ticket wird mit 60€ Handgepäckgebühr schnell zum Kostenfalle.
Dokumentation ist alles:
Fotografieren Sie Ihr Gepäck mit Maßband und speichern Sie Buchungsunterlagen. Diese Beweise sind entscheidend für spätere Rückerstattungen.
EU-Recht nutzen:
Nach Art. 22 der EU-Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung „angemessenen“ Handgepäcks. Was „angemessen“ ist, wird zwar diskutiert – doch viele Airlines überschreiten hier ihre Spielräume.
Unser Service:
Wir kämpfen für Ihre Handgepäck-Rechte
Die Anwaltskanzlei Braun setzt sich seit Jahren erfolgreich für Passagiere ein, die unfairer Praktiken der Fluggesellschaften überdrüssig sind.
Fazit: Die Revolution des Handgepäcks hat begonnen
Während die EU-Kommission über neue Richtlinien berät (voraussichtliche Entscheidung 2026), brodelt es vor Gerichten.
Unsere Empfehlung:
- Lassen Sie sich nicht einschüchtern
- Fordern Sie Gebühren bei verdächtigen Fällen zurück
- Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung
Ihr Recht auf Handgepäck ist käuflich – aber nicht verkäuflich. Wir machen Airlines das klar.