Verlust oder Verspätung des Reisegepäcks
1. Gepäck ist weg?
Wenn Sie am Urlaubsort ankommen, Ihre Koffer und Taschen aber nicht, ist das zunächst sehr ärgerlich. Dazu kommt, dass Sie sich sofort um Ihr verlorenes Gepäck kümmern müssen, sofern Sie sich alle Ansprüche sichern möchten.
2. Gute Vorbereitung ist alles
Damit Sie gut gerüstet verreisen können, empfehlen wir nachfolgende Vorbereitung. Dies gilt sowohl für Direktbucher als auch für Pauschalreisende:
- Fotografieren Sie Ihren gepackten Koffer zuhause
- Fotografieren Sie den Inhalt des gepackten Koffers
- Bewahren Sie den Gepäcksticker, den Sie am Flughafen beim Einchecken bekommen, gut auf
3. Das sollten Sie bei Verlust des Gepäcks tun
In Kurzform:
- Melden Sie den Verlust am Lost&Found-Schalter und füllen Sie das sog. PIC-Formular aus
- Falls notwendig: Gehen Sie zum Schalter Ihrer Airline und fragen Sie nach einem Notfallset. Dies beinhaltet meist Hygieneprodukte und notwendige Kleidung
- Infos über den Stand der (Koffer-)Suche gibt es bei vielen Airlines online
- Fordern Sie Schadensersatz, falls Sie Ersatzgepäck benötigen
- Pauschalreisende können ggf. zusätzlich den Reisepreis mindern
4. Fristen
- Verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck müssen Sie innerhalb von 7 Tagen schriftlich melden
- Verspätetes Gepäck müssen Sie spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eintreffen bei der Airline schriftlich melden
5. Im Detail – So gehen Sie bei Gepäckverlust vor
5.1 Melden Sie den Verlust Ihrer Koffer
Sie sollten direkt zum „Lost&Found-Schalter“ am Flughafen gehen und das „Property Irregularity Report (PIR)“ Formular ausfüllen. Fragen Sie nach, ob Sie das Formular selbst an die Airline senden müssen. Zu Beweissicherungszwecken machen Sie bitte ein Foto von dem ausgefüllten Formular, bevor Sie es abgeben. Bei Ryanair z.B. können Sie die PIR-Nummer dann verwenden, um zu überprüfen, ob es Neuigkeiten bei der Nachverfolgung Ihres Gepäckstücks gibt. Manche Airlines bieten dazu auch ein Formular auf ihrer Website. Das Online-Formular der Lufthansa finden Sie z.B. hier.
Für die Meldung benötigen Sie Infos von Ihrer Bordkarte und von Ihrem Gepäckaufkleber, den Sie bei der Gepäckaufgabe erhalten haben. Falls Sie Fotos Ihrer Koffer oder Taschen haben, umso besser.
Airlines bieten im Fall der Ankunft ohne Koffer eine Art Notfallset, auch Overnight-Kit genannt, das die notwendigsten Dinge enthält.
5.1.1 Wer bezahlt meine Kosten?
Die Airline muss auf jeden Fall für Kosten am Urlaubsort aufkommen, die durch den Gepäckverlust entstanden sind. Zu beachten ist, dass Sie als Reisender eine Schadensminderungspflicht haben. Daher bezahlt die Luftfahrtgesellschaft erstmal nur das Nötigste (z.B. Unterwäsche, Badehose, Shirts, Pyjama, Hygieneartikel), sofern der Koffer auf dem Hinflug verloren ging. Fehlen der Anzug und das Kleid für die Hochzeit des besten Freundes, sollten Sie bei Ersatzbeschaffung genau darlegen können, warum Sie hier Ersatz besorgen mussten.
Viele Airlines haben für Gepäckverlust unterschiedliche Pauschalen, manche geben auch Vorschüsse. Bitte heben Sie die Belege der eingekauften Ersatzartikel gut auf, Sie benötigen diese später als Nachweis Ihrer Kosten.
Beim Rückflug nach Hause stellen sich die Airlines bei Ersatzkäufen oft quer, hier ist der Nachweis der Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung erst einmal schwieriger.
5.2 Wo ist mein Gepäck – Informationen über Ihre Koffer
Informationen darüber, wo Ihr verschwundenes Gepäck abgeblieben ist und wie sie wieder in dessen Besitz kommen, handhaben Airlines unterschiedlich. Eurowings und Lufthansa senden das Gepäck nach, auch per Kurier. Sie können das Gepäck natürlich auch selbst am Flughafen abholen. Auch Billigfluglinien wie EasyJet und Ryanair haben Gepäckverfolgungsportale eingerichtet. Hier können Sie dann die relevanten Zustelladressen für verschwundenes und wiedergefundenes Gepäck hinterlegen, z.B. wenn Sie weitergeflogen sind.
5.3 Schadensersatz
Ein Gepäckstück, das nicht innerhalb von 3 Wochen zu seinem Besitzer kommt, gilt als verloren. Damit haben Sie Anspruch auf Ersatz. Sie müssen dabei nachweisen, was sich im Koffer befunden hat. Das ist im Einzelfall schwierig, daher erstatten die Airlines oft nur Pauschalen.
Das sog. Montrealer Übereinkommen regelt mit seinen Vorschriften zu Haftungsfragen im internationalen zivilen Flugverkehr, dass bis zu 1.200 Euro gilt pro Reisendem, nicht pro Gepäckstück, erstattet werden. Wichtig: Dies ist eine Haftungsobergrenze und keine Pauschale.
Befinden sich in einem Koffer Gegenstände von zwei Reisenden, kann bis zur doppelten Obergrenze Schadensersatz gefordert werden. Für teure Luxusgüter (dazu zählen auch Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops) haftet die Airline nicht. Für diese können Gepäckversicherungen sinnvoll sein.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Handgepäck wird nur ersetzt, wenn Sie nachweisen können, dass die Airline dies verschuldet hat. Das ist oft nur schwer möglich.
Für aufgefundene Gepäckstücke haben Sie 21 Tage nach Erhalt Zeit, Schadensersatz für Ihre Verspätungskosten einzufordern. Haben Sie Ihren Flug über einen Reiseveranstalter gebucht, sollten Sie diesen und die Airline anschreiben. Bei direkt gebuchten Flügen genügt natürlich die Airline.
6. Meine Empfehlung
Melden Sie den Gepäckverlust direkt am Flughafen und lassen Sie sich die Meldung schriftlich bestätigen. Setzen Sie eine Frist!
7. Exkurs: Bahnreisen
Was viele nicht wissen: Für Bahnreisende gelten ähnliche Vorschriften.
Viele Flugreisende reisen mit der Bahn zum Flughafen an. Und leider geht auch im Zug Gepäck verloren.
Generell gilt: Bei Reisen mit der Bahn gilt eine strenge verschuldensabhängige Haftung.
Für Gepäck, das bei der Bahn aufgegeben und verschickt wird, haben Reisende bei Verlust eine gute Chance auf Schadensersatz, weil hier das Verschulden der Bahn vermutet wird. Kommt der Koffer oder die Tasche später am Zielort an als geplant, muss die Bahn für jeden Tag der Verspätung eine Entschädigung bezahlen.
Taucht das Gepäckstück gar nicht mehr auf, haben Reisende Anspruch auf eine pauschale Entschädigungssumme. Diese fällt höher aus, wenn sie nachweisen können, dass der Schaden höher liegt, weil sich zum Beispiel Schmuck oder teure Kleidung im Koffer befunden haben. Auch hier gibt es allerdings eine Obergrenze. Außerhalb Deutschlands variieren die Fahrgastrechte je nach Bahn-Gesellschaft. Bei Gepäckbeschädigung, Gepäckverlust oder einer verspäteten Lieferung können Sie maximal 1.200 Rechnungseinheiten (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück verlangen.
Hinweis
Die Entschädigung wird nicht in Euro, sondern in Rechnungseinheiten (RE) angegeben. Grund: Nicht jedes EU-Land nutzt den Euro als Zahlungsmittel.
7.1 Entschädigung bei Problemen mit dem Reisegepäck bei Bahnreisen
Gepäckverlust
Wenn Sie die Schadenshöhe nachweisen können: maximal 80 RE (ca. 100 Euro) pro Kilogramm oder 1.200 RE (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück.
Wenn Sie die Schadenshöhe nicht nachweisen können: maximal 20 RE (ca. 25 Euro) pro Kilogramm oder 300 RE (ca. 360 Euro) pro Gepäckstück.
Handgepäck beschädigt
Maximal 1.400 RE (1.670 Euro) pro Person.
Koffer beschädigt
Wenn Sie die Schadenshöhe nachweisen können (daher sind Fotos sehr hilfreich): maximal 80 RE (ca. 100 Euro) pro Kilogramm oder 1.200 RE (ca. 1.450 Euro) pro Gepäckstück.
Wenn Sie die Schadenshöhe nicht nachweisen können: maximal 20 RE (ca. 25 Euro) pro Kilogramm oder 300 RE (ca. 360 Euro) pro Gepäckstück.
Wenn Sie einen Schaden am Gepäck festgestellt haben, müssen Sie diesen innerhalb von 3 Tagen bei der Bahn reklamieren.
Kofferlieferung verspätet
Wenn Sie den Wert des Kofferinhalts nachweisen können: 14 Tage lang maximal 0,80 RE (ca. 1 Euro) pro Kilogramm und Tag oder maximal 14 RE (ca. 17 Euro) pro Gepäckstück und Tag.
Wenn Sie den Wert des Kofferinhalts nicht nachweisen können: 14 Tage lang maximal 0,14 RE (ca. 0,17 Euro) pro Kilogramm und Tag oder maximal 2,8 RE (ca. 3,40 Euro) pro Gepäckstück und Tag.
Sie haben 21 Tage Zeit, um den verspäteten Koffer bei der Bahn-Gesellschaft zu reklamieren.