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Justitia, Göttin der Gerechtigkeit hält eine Waage mit verbunden Augen

Warum Sie einen Anwalt beauftragen sollten

1. Der Schritt zum Anwalt

Sie haben die Fluggesellschaft angeschrieben, kommen jedoch allein nicht weiter? Dann rufen Sie mich an oder übermitteln Sie Ihre Daten an mich. Nach einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles nehme ich zeitnah Kontakt zu Ihnen auf.

Sollte es aufgrund Ihrer Angaben nicht ohne Weiteres möglich sein, die Erfolgsaussichten konkret einschätzen zu können, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. Gemeinsam besprechen wir dann, ob und wenn ja, wie wir in Ihrem Fall weiter verfahren.

2. Übermittlung Ihrer Infos, Dokumente, Vollmacht

Komme ich zu dem Ergebnis, dass die Durchsetzung Ihres Entschädigungsanspruchs Aussichten auf Erfolg verspricht, übernehme ich gerne das Mandat. Hierzu werde ich Ihnen per E-Mail meine anwaltliche Vollmacht zusenden, die Sie unterzeichnen und an mich zurücksenden. Sollten Sie unser Flugdaten-Übermittlungsformular noch nicht ausgefüllt haben, sollten Sie mir spätestens jetzt Ihre Daten zu Ihrem Fall übermitteln.

3. Deckungsanfrage stellen

Sind Sie rechtschutzversichert, werde ich bei Ihrer Rechtschutzversicherung eine Deckungsanfrage für Ihren Fall stellen, um eine etwaige Kostenübernahme seitens der Versicherung zu klären.

4. Außergerichtliches Anwaltsschreiben

Im nächsten Schritt fordern wir die Fluggesellschaft außergerichtlich unter Fristsetzung von 2 Wochen zur Zahlung auf, wobei die Tatsachen und die Rechtslage, die Ihren Anspruch begründen, dargelegt werden.

5. Reaktion der Fluggesellschaft

Meine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zeigt, dass die Fluggesellschaften innerhalb der gesetzten Frist entweder gar nicht antworten oder oftmals den Anspruch wegen angeblich „außergewöhnlicher Umstände“ ablehnen.

Den geführten Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft leiten wir stets umgehend an Sie weiter. So sind Sie stets über den Stand Ihres Verfahrens informiert. Sind nach unserem Dafürhalten weitere Rechtsschritte notwendig, besprechen wir dies mit Ihnen.

6. Klage einreichen

Bin ich auch nach einer etwaigen Ablehnung durch die Fluggesellschaft der Rechtsauffassung, dass Sie weiterhin einen Anspruch auf Entschädigung haben, werde ich Ihnen empfehlen, Ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, hole ich für das gerichtsstreitige Verfahren die Deckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Das ist zumeist nur eine Formsache, wenn sie zuvor bereits für das außergerichtliche Verfahren ihre Deckungszusage erteilt hat.

Ist das alles geklärt, lege ich beim zuständigen Gericht Klage ein. Das zuständige Gericht ist üblicherweise im Gerichtsbezirk des Flughafens an dem Sie gestartet bzw. gelandet sind. Auch wenn sich der Gerichtsbezirk nicht im Umkreis meiner Kanzlei befindet, ist dies kein Hinderungsgrund. Wir Anwälte sind bundesweit bei den Zivilgerichten zugelassen.

7. Wie lange dauert eine Klage bei Gericht?

Konnte Ihr Anspruch außergerichtlich nicht durchgesetzt werden, bleibt nur noch der Weg über das Gericht. Die Klage wird von uns nach Rücksprache mit Ihnen eingereicht. Sobald die Klage eingereicht ist, verschickt das Gericht eine Kostenrechnung. Dies sind die Gerichtskosten, die in dem Verfahren von Seiten des Gerichts anfallen und zunächst von Ihnen bzw. Ihrer Rechtschutzversicherung vorgestreckt werden müssen. Erst wenn diese beglichen sind, stellt das Gericht die Klage der Fluggesellschaft zu.

Mit der Zustellung der Klage an die Fluggesellschaft wird diese aufgefordert, innerhalb von 4 Wochen zu der Klage Stellung zu nehmen. Die sogenannte Klageerwiderung leitet das Gericht an uns weiter, dies wiederum mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist. Oftmals wird mit der Zusendung der Klageerwiderung bereits eine Ladung zum Gütetermin mitübersandt. Die Gütetermine finden je nach Gericht und dessen Auslastung ca. 3 Monate nach Klageinreichung statt. Es kann aber natürlich auch mal länger dauern.

Die Erfahrung zeigt, dass es in vielen Fällen zu keinem Gerichtstermin kommt, da die Fluggesellschaft nach Erhalt der Klage den Entschädigungsanspruch anerkennt. Es ergeht hierauf ein sog. Anerkenntnisurteil, in dem die Fluggesellschaft nicht nur zur Zahlung Ihres Entschädigungsanspruchs, sondern auch der Ihnen bis dahin zustehenden Zinsen und entstandenen Kosten verurteilt wird. Der Gerichtsstreit ist damit beendet. Die Fluggesellschaften leisten hierauf üblicherweise sehr schnell.

Sollte die Fluggesellschaft den Anspruch nicht anerkennen und kommt es dann zum Gütetermin, so müssen Sie in der Regel nicht mit zu Gericht. Der Termin wird dann entweder von mir persönlich oder durch einen von mir persönlich ausgesuchten Anwalt wahrgenommen. Sie werden bei mir bis zum Schluss bestens betreut sein.

Zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens kann mit der Fluggesellschaft ein Vergleich geschlossen werden. Das kommt aber nur in Betracht, wenn wir berechtigte Zweifel daran haben könnten, Ihren Anspruch nicht oder nicht vollständig durchsetzen zu können. Auch hier werde ich Sie jederzeit mit ins Boot nehmen, und etwaige prozessuale Möglichkeiten besprechen.

Sollte weder ein Anerkenntnisurteil ergehen oder ein Vergleich geschlossen werden, steht am Ende das Urteil.

Es gilt auch hier, dass Sie während des gesamten Prozedere durch mich auf dem Laufenden gehalten werden. Sie erhalten von mir alle Schriftstücke, die zwischen dem Gericht und mir ausgetauscht werden in Kopie übersandt, jeder Rechtsschritt wird selbstverständlich vorher mit Ihnen abgesprochen.

Porträt Rechtsanwältin Simone C. Braun

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